1. EinleitungGrundsätzlich kann jeder mit einer gültigen letztwilligen Verfügung über sein Vermögen frei verfügen und seine Erben frei bestimmen. Die sogenannte „Testierfreiheit“ ist gesetzlich nur in wenigen Punkten eingeschränkt. Zu nennen ist hier etwa das...
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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 7|2022
Wohnungseigentum – ein Spezialfall im Erbrecht