Bei umfangreicheren Bauvorhaben wird oft vereinbart, dass der Auftragnehmer (AN) Teilrechnungen legen darf. Wie sieht es mit dem Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers (AG) aus?Aufgrund des Bauvertrags schuldet der AN vereinfacht ausgedrückt einen „Erfolg“, der in...
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Kall, Bernhard: Zurückbehaltungsrecht an Teilrechnungen
Österreichische Bauzeitung 24/2017