Erbrecht & Vermögensweitergabe
Tätigkeitsbereich
Unser spezialisiertes Team berät Sie bei der Konzeptionierung und Umsetzung eines für Ihre familiäre Situation und Ihre Vermögensstruktur maßgeschneiderten Nachfolgekonzeptes von Todes wegen oder unter Lebenden. Ob Privatvermögen, Unternehmen, Privatstiftungen oder gemeinnützige Stiftungen: bei uns erhalten Sie umfassende Beratung zur Planung Ihrer Vermögensnachfolge aus einer Hand. Unser Team hat zudem beträchtliche Erfahrung in der Betreuung grenzüberschreitender erbrechtlicher Sachverhalte. Weiters vertreten wir regelmäßig in Verlassenschaftsverfahren und streitigen Erbrechtscausen vor Gericht.
Zu unseren Beratungsschwerpunkten im Erbrecht gehören insbesondere:
- Beratung von Privatpersonen, Unternehmer:innen und Stifter:innen bei der Gestaltung von Konzepten zur Vermögensweitergabe
- Errichtung, Änderung und laufende Überprüfung von letztwilligen Verfügungen und Vorsorgevollmachten
- Gestaltung und Absicherung von vorweggenommenen Nachfolgekonzepten unter Lebenden, insbesondere durch Schenkungen und die Einräumung von Fruchtgenussrechten
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, Unterstützung bei der Abhandlung der Verlassenschaft bei Notar:innen (Inventarisierung, Erfüllung von Vermächtnissen, Ermittlung der Pflichtteilsansprüche, …)
- Vertretung in streitigen Erbrechtscausen vor Gericht, insbesondere Pflichtteilsklagen und Anfechtung von Testamenten
- Beratung bei internationalen erbrechtlichen Sachverhalten oder Streitigkeiten
- Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Unternehmensnachfolge unter Einbeziehung erbrechtlicher Fragestellungen und Gestaltungsmöglichkeiten
- Beratung und Umsetzung philanthropischer/gemeinnütziger Vermögensnachfolgemodelle
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