Gesellschaftsrecht / M&A
Tätigkeitsbereich
Unternehmerisches Tätigwerden bringt eine Vielzahl an gesellschaftsrechtlichen Fragen mit sich. Es beginnt schon bei der Gründung mit der Frage nach der passenden Rechtsform und der richtigen Gestaltung von Gesellschafts- und Syndikatsverträgen. Nicht weniger beachtenswert ist der Einstieg von Finanzinvestor:innen oder strategischen Partner:innen. Fehler in der Gestaltung, die man bei der Gründung oder beim Einstieg weiterer Gesellschafter:innen macht, sind oft schmerzhaft, verfolgen einen lange und können mitunter in Streit gipfeln. Wir helfen unseren Mandant:innen nicht nur bei der optimalen Gestaltung, sondern verfügen auch über ein gutes Netzwerk an anderen hilfreichen Partner:innen (etwa Steuerberater:innen, Notar:innen, Geldgeber:innen etc).
Im Laufe eines Unternehmerlebens treten darüber hinaus regelmäßig gesellschaftsrechtliche Themen auf, wie etwa die gewünschte Trennung (Spaltung) oder Zusammenlegung (Verschmelzung) von Konzerngesellschaften, Rechtsformänderungen (etwa Umwandlung von GmbH in AG), Ausgliederungen (Einbringungen) von Betrieben oder Betriebsteilen und Vieles mehr. Auch die rechtliche Beratung bei derartigen Umgründungsschritten ist ein wichtiger Teil unserer täglichen Arbeit.
In fortgeschrittenem Stadium stehen Unternehmen häufig zum Verkauf oder werden an die Börse gebracht. Das Beratungsspektrum unserer Gesellschaftsrecht/M&A-Praxis deckt auch diese Fälle ab, wobei wir je nach Konstellation Spezialist:innen anderer Praxisgruppen beziehen (Private Clients für Unternehmensnachfolge-/Erbrechtsthematiken, Kapitalmarktrecht für Börsegänge). So sind wir in der Lage, Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens mit erstklassigem Spezialknow-How zu beraten. Und selbstverständlich sind wir auch für Expansionen, etwa als Rechtsberater:innen beim Zukauf von Unternehmen und Akquisitionsfinanzierungen die richtigen Ansprechpartner:innen, machen für Sie etwa rechtliche Due Diligence-Prüfungen, Erstellen und Verhandeln Kauf- und Kreditverträge und unterstützen Sie bis zum Closing der Transaktion, unter anderem beim Einholen von erforderlichen internen und externen Genehmigungen.
Besonders schätzen unsere Mandant:innen unsere Expertise bei der Ausgestaltung von Unternehmensnachfolgekonzepten, bei Umgründungsmaßnahmen in Zusammenhang mit Privatstiftungen (Substiftungen) und am Schnitt zwischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, etwa bei der Betreuung börsenotierter Aktiengesellschaften.
Nicht zuletzt stehen wir unseren Mandant:innen natürlich auch regelmäßig in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten zur Seite, etwa in Zusammenhang mit Fragen der Haftung von Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen und Aufsichtsrät:innen sowie bei Anfechtungsklagen durch Aktionär:innen/Gesellschafter:innen.
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